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AGB

Mit der Auftragserteilung erkennt der/die Auftraggeber/in (nachfolgend Auftraggeber) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung zwischen Auftraggebendem/r und Antje Mosebach, nachfolgend Auftragnehmerin.

1. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin kommt zustande, wenn der Auftraggeber das von der Auftragnehmerin abgegebene Angebot durch schriftliche Erklärung angenommen hat und der Eingang des zu bearbeitenden Textes sowie etwa nötiger zusätzlicher Unterlagen schriftlich bestätigt wird. Der Schriftform im Sinne dieser AGB genügt die Übermittlung per Fax oder E-Mail.

2. Widerrufsrecht

2.1. Bis zum Zeitpunkt der Zusendung des vollständigen Textes und der Bestätigung durch die Auftragnehmerin besteht ein Widerrufsrecht seitens des Auftraggebers. Sobald der Auftrag bestätigt wurde, erlischt das Widerrufsrecht

2.2 Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Auftragnehmerin zu verantwortenden Gründen vor Lieferung der vereinbarten Leistung vom Auftrag zurück, so besteht für ihn eine Zahlungsverpflichtung in Höhe der bis dahin angefallenen Kosten, mindestens jedoch von 30 % des zu erwartenden Auftragswertes.

3. Leistungen

3.1. Korrektorat und Lektorat erfolgen in dem im Angebot beschriebenen Umfang. Änderungen und Anmerkungen, die über die Korrektur von Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik hinausgehen, gelten als Verbesserungsvorschläge und sind vom Auftraggeber zu prüfen. Der Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Leistungen sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Eine hundertprozentige Fehlerfreiheit kann jedoch nicht garantiert werden.

3.2. Bei einem Korrektorat wird die sprachliche Richtigkeit der Texte auf Grundlage der aktuell geltenden Regeln gemäß Duden überprüft: Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion. Auf Wunsch erfolgt auch eine Kontrolle der Einheitlichkeit der Zitierweise.

3.3. Nach Vereinbarung werden darüber hinaus im Lektorat stilistische Verbesserungen vorgenommen und die inhaltliche Stimmigkeit und die logischen Zusammenhänge überprüft.

3.4 Der Inhalt von Texten wird nicht auf Richtigkeit geprüft.

4. Lieferung

4.1. Die Lieferung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, per E-Mail. Terminwünsche des Auftraggebers sind schriftlich zu vereinbaren. Bei absehbaren Lieferverzögerungen ist der Auftragnehmerin verpflichtet, den Auftraggeber umgehend zu informieren. Der Auftraggeber ist in dem Fall berechtigt, den Auftrag zurückzuziehen. Bis dahin erbrachte Leistungen sind in voller Höhe zu bezahlen. Alle Verpflichtungen sind erfüllt, wenn die korrigierten Texte je nach vereinbarter Versandart in den Versand gegeben worden sind.

4.2. Der Versand auf einem elektronischen Weg (z.B. per E-Mail) erfolgt auf alleinige Gefahr des Kunden. Der Kunde ist dabei für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Texte und Dateien verantwortlich, da eine Veränderung der übertragenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Eine Haftung für Schäden aufgrund elektronischer „Viren“ wird ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen.

4.3. Ansprüche für Schäden, die der Auftraggeber aus einer verspäteten Lieferung erleidet, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

5. Haftung

5.1. Der Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Korrekturen so sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst keine sprachlichen Fehler im Text mehr finden. Verbleiben nach Abschluss des Korrektorats dennoch sprachliche Unrichtigkeiten (Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik) und sind diese nicht unerheblich, so muss der Kunde den Mangel unter möglichst genauer Beschreibung innerhalb von 10 Tagen schriftlich detailliert reklamieren. Ein reines Übermitteln des Textes von Seiten des Auftraggebers mit dem Hinweis, es fänden sich dort noch Fehler, ist als Einwand nicht hinreichend. Stattdessen hat der Auftraggeber die im Text verbliebenen Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) im Text zu markieren, so dass die Berechtigung des Einwandes und die im Text verbliebene Fehlermenge von der Auftragnehmerin nachvollzogen werden können.

5.2. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Korrektur an den Auftraggeber versandt wurde. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reklamation, so gilt die Korrektur als genehmigt.

5.3. Der Kunde muss der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde wegen des Fehlschlagens der Nachbesserung Minderung geltend machen bzw. verliert der Auftragnehmerin entsprechend der Bedeutung des Mangels für die Gesamtdienstleistung seine Honoraransprüche.

5.4. Da stilistische Korrekturen stark vom Sprachgefühl des jeweiligen Lektors abhängen, verstehen sie sich immer als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen wird daher ausgeschlossen

5.5. Für die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher bzw. unverständlicher Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung.

5.6. Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.

5.7. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Auftragnehmerin keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten.

5.8 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.

5.9. Wenn der Auftraggeber Vorschläge bzgl. des durchgeführten Lektorats (Verständlichkeit, Stil usw.) ablehnt, so ist dies als Grund für die Reklamation ausgeschlossen. Für die inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der bearbeiteten Texte übernimmt der Auftragnehmerin keine Haftung.

5.10. Bei begründetem Verdacht auf Unrechtmäßigkeiten (z. B. Verstöße gegen das Urheberrecht) ist der Auftragnehmerin berechtigt, den Auftrag zurückzugeben. Bis dahin erbrachte Leistungen sind in voller Höhe zu bezahlen.

5.11. Ein mangelhaftes Lektorat ist vom Auftraggeber ebenfalls umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber versandt wurde. Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein schriftlicher Einwand, so gilt das Lektorat als genehmigt. Weist eine Lieferung nachweislich Mängel auf und ist dieser Mangel nicht als unwesentlich anzusehen, hat der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen das Recht auf eine kostenfreie Nachbesserung.

5.12. Kann die Auftragnehmerin gegenüber dem Auftraggeber nach der Reklamation hinsichtlich eines mangelhaften Lektorates nicht glaubhaft nachweisen, dass dessen Einwände unberechtigt waren, verliert der Auftragnehmerin entsprechend der Bedeutung des Mangels zu seiner Gesamtdienstleistung seine für die Zusatzleistung des Lektorates vereinbarten zusätzlichen Honoraransprüche. Die Honoraransprüche des Auftragnehmers hinsichtlich des erbrachten Korrektorates bleiben hiervon unberührt.

5.13. Bei Übermittlung von Texten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) besteht keine Haftung der Auftragnehmerin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden der Auftragnehmerin vorliegt.

5.14. Die Auftragnehmerin haftet grundsätzlich nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen. Der Auftragnehmerin haftet nicht bei Leistungsverzögerungen bedingt durch Streik, Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Netzwerk- oder Serverfehler. Ein Recht auf Schadensersatz ist hierbei ausgeschlossen.

5.15. Die Auftragnehmerin haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sie haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur entstehen. Insgesamt haftet die Auftragnehmerin nur bis zur Höhe des Betrages, der für die Dienstleistung in Rechnung gestellt wird. Für Softwareschäden, die in der Software des Kunden durch den Gebrauch der von der Auftragnehmerin bearbeiteten Dateien entstehen, haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die oben genannte Haftungsgrenze gilt auch hier.

6. Vertraulichkeit

6.1. Der Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber übermittelten Texte, Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und sie für keine anderen Zwecke als zur Vertragserfüllung zu verwenden. Durch die Kommunikation in elektronischer Form kann jedoch eine vollständige Vertraulichkeit nicht garantiert werden.

6.2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie des Textes anzufertigen und aufzubewahren.

7. Rechnungsstellung

Die Auftragnehmerin stellt ihr Honorar für die Dienstleistung nach Fertigstellung in Rechnung. Die Rechnung wird per E-Mail oder per Post zugesandt. Der Auftragnehmerin ist berechtigt, besonders bei umfangreicheren Arbeiten, eine Vorauszahlung zu berechnen. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb des angegebenen Zeitraums durch Überweisung auf das angegebene Konto zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

Schlussbestimmungen 

Sind oder werden Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile davon unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Dortmund.